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Ratenzahlungsvereinbarung

Wenn ein offener Betrag nicht auf einmal gezahlt werden kann, hilft eine klare Vereinbarung beiden Seiten: Der Gläubiger bekommt einen verbindlichen Plan und ein Anerkenntnis, der Schuldner Zeit und Sicherheit vor Mahnverfahren. Der Ratenplan wird automatisch berechnet.

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  • Daten bleiben im Browser
  • Feste Klauseltexte nach BGB

Inhalt

Das regelt dieser Vertrag

  • Bezeichnung der Forderung nach Grund und Höhe, optional mit Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB
  • Ratenplan nach Ratenhöhe oder Anzahl, monatlich oder vierteljährlich, mit allen Fälligkeitsdaten
  • Verfallklausel: gesamter Restbetrag fällig bei Verzug mit zwei Raten
  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, optional ab der ersten Rate
  • Stundung und Verzicht auf gerichtliche Schritte bei pünktlicher Zahlung
  • Recht zur vorzeitigen Zahlung

FAQ

Häufige Fragen zum Ratenzahlungsvereinbarung

Was bringt das Schuldanerkenntnis in der Ratenzahlungsvereinbarung?

Mit dem Anerkenntnis kann der Schuldner später nicht mehr bestreiten, dass die Forderung dem Grunde und der Höhe nach besteht. Im Streitfall muss der Gläubiger dann nur noch die Vereinbarung vorlegen und nicht mehr den ursprünglichen Vertrag beweisen.

Was ist eine Verfallklausel?

Sie bestimmt, dass bei Verzug mit zwei Raten die Ratenzahlungsabrede entfällt und der gesamte Restbetrag sofort fällig wird. Ohne sie müsste der Gläubiger jede Rate einzeln anmahnen.

Unterbricht die Vereinbarung die Verjährung?

Ein Anerkenntnis — auch durch Ratenzahlung — lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 BGB). Wer eine alte Forderung in Raten vereinbart, sichert sie damit zugleich gegen Verjährung.

Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster für einfache Fälle zwischen Privatpersonen. Prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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